Foto- und Drehgenehmigung

Für Dreh- und Fotoaufnahmen im Bereich der ÖBB – auf Bahnhöfen sowie anderen Liegenschaften – benötigen Sie eine Genehmigung. Diese stellt Ihnen gerne die ÖBB-Konzernkommunikation für redaktionelle Zwecke und das ÖBB-Immobilienmanagement für kommerzielle (kostenpflichtige) Zwecke aus.

Redaktionelle Zwecke

Redaktionell bedeutet, dass das Foto- und Videomaterial in einer journalistisch, informationsorientierten Darstellungsform – also nicht kommerziell/werblich – eingesetzt werden darf (Beispielsweise bei der Verwendung von Aufnahmen im Zusammenhang mit Nachrichten, Berichterstattung, etc.).

Online-Formular für redaktionelle Anfragen

Kommerzielle Zwecke (kostenpflichtig)

Kommerziell ist eine Nutzung dann, wenn sie darauf abzielt, Gewinne zu erwirtschaften (bspw.: Werbespots, Spielfilme, Fotos für Werbesujets etc.). Diese Projekte erfordern einen kostenpflichtigen Vertrag.

Preisblatt für kommerzielle Drehs

Online-Formular für kommerzielle Anfragen

Wir bitten um Verständnis, dass kommerzielle Foto- und Filmaufnahmen in unseren Zügen nicht mehr möglich sind. Uns ist es wichtig, unsere Züge und den Platz darin für unsere Fahrgäste freizuhalten und nicht für Zwecke außerhalb unserer Kernaufgaben zu verwenden.

FAQs – häufig gestellte Fragen

  • Wann ist ein Dreh redaktionell?

    Redaktionell bedeutet, dass das Foto- und Videomaterial in einer journalistisch, informationsorientierten Darstellungsform – also nicht kommerziell/werblich – eingesetzt werden darf (beispielsweise bei der Verwendung von Aufnahmen im Zusammenhang mit Nachrichten, Berichterstattung, etc.).

  • Wann ist ein Dreh kommerziell?

    Kommerziell ist eine Nutzung dann, wenn sie darauf abzielt, Gewinne zu erwirtschaften (bspw.: Werbespots, Spielfilme, Fotos für Werbesujets etc.). Diese Projekte erfordern einen kostenpflichtigen Vertrag.

  • Kann ich kommerzielle Foto- oder Videoaufnahmen in Zügen der ÖBB machen?

    Nein, kommerzielle Foto- und Filmaufnahmen in unseren Zügen sind nicht möglich. Redaktionelle Dreharbeiten können über das obige Formular für redaktionelle Projekte angefragt werden.

  • Kann ich mit einer redaktionellen Drehgenehmigung kostenlos mit dem Zug fahren?

    Nein, die Foto- & Drehgenehmigung gilt nicht als Zugticket. Jede am Dreh beteiligte Person muss ein gültiges Ticket vorweisen können.

  • Wie viel Zeit sollte für den Erhalt einer Drehgenehmigung eingeplant werden?

    • Bei redaktionellen Anfragen bitten wir Sie, rechtzeitig (wenn möglich mind. 3 Tage vor einem geplanten Drehtermin) das Formular auszufüllen.
    • Bei kommerziellen Anfragen bitten wir Sie, die Vorlaufzeit von mindestens 14 Werktagen zu beachten. Drehanfragen mit unzureichender Vorlaufzeit können nicht berücksichtigt werden.
  • Welche Bereiche sind für Film- und Fotoaufnahmen zugelassen?

    • Dreharbeiten sind ausschließlich in öffentlich zugänglichen Bereichen der ÖBB möglich: Mehr Infos finden Sie im Dokument Verhalten auf Bahnanlagen.
    • Prinzipiell stehen Bahnhöfe, Haltestellen und Buslinien als Foto- und Film-Locations zur Verfügung. Bei jeder Drehgenehmigung wird individuell entschieden, ob an diesem Standort und im Rahmen des Drehvorhabens die Aufnahmen möglich sind.
  • Wo ist meine Drehgenehmigung gültig?

    • In Zügen und Bahnhöfen der ÖBB verfügen die Österreichischen Bundesbahnen über das Hausrecht.
    • Die Foto- & Drehgenehmigung ist nur innerhalb der österreichischen Staatsgrenze (ÖBB-Züge, ÖBB-Bahnhöfe) gültig.
    • Bitte beachten Sie, dass die Foto- & Drehgenehmigung nicht als Zugticket gilt. Jede am Dreh beteiligte Person muss ein gültiges Ticket vorweisen können.
  • Was ist während der Foto- und Drehaufnahmen zwingend zu beachten?

    • Die Foto- & Drehgenehmigung ist nur mit beiden Unterschriften gültig (vom Vertragspartner und ÖBB).
    • Die Foto- & Drehgenehmigung ist unseren Mitarbeiter:innen auf Anfrage vor Ort vorzuweisen.
    • Bitte beachten Sie, dass die Fahrgäste weder gestört noch behindert werden dürfen.
    • Unsere Mitarbeiter: innen dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen Genehmigung gefilmt/fotografiert werden.
    • Bei Schäden übernimmt der ÖBB-Konzern keine Haftung.
    • Dreharbeiten sind lediglich in öffentlich zugänglichen Bereichen der ÖBB möglich: Mehr Infos finden Sie im Dokument Verhalten auf Bahnanlagen.
  • Wann wird keine Drehgenehmigung erteilt?

    • Jede Anfrage wird individuell geprüft und bewertet.
    • Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn Sie mit dem Verhalten auf Bahnanlagen einverstanden sind. 
    • Dreharbeiten an Feiertagen, Wochenenden und in der Nacht werden nicht gestattet.
  • Sind Aufnahmen für den privaten Gebrauch ohne Drehgenehmigung möglich?

    • Für Aufnahmen zu privaten Zwecken (keine kommerzielle Nutzung) in öffentlich frei zugänglichen Bereichen brauchen Sie keine Genehmigung.
    • Private Schnappschüsse mit dem Handy können ohne Drehgenehmigung gemacht werden. Bitte beachten Sie dabei immer, den laufenden Betrieb und unsere Fahrgäste nicht zu stören und folgen Sie unseren Regeln im Dokument Verhalten auf Bahnanlagen.